Beantragung der Sozialpädagogischen Familienhilfe und des Erziehungbeistands für Jugendliche

Sozialpädagogische Familienhilfe ist genauso wie eine Erziehungsbeistandschaft eine Form der Unterstützung, die vom Jugendamt gewährt werden kann. Um eine von beiden Hilfen zu erhalten, ist es daher notwendig, Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Jugendamt aufzunehmen.

Für Familien aus dem Kreis Oberspreewald-Lausitz befindet sich das Jugendamt in Senftenberg, Dubinaweg 1.  Hier kommen Sie auf die Seite des Jugendamtes. Für Familien in Cottbus befindet sich das Jugendamt in der Karl-Marx-Straße 67, hier gelangen Sie zur entsprechenden Seite.

Dort erfolgt die Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung (§30 Erziehungsbeistand, §31 Familienhilfe SGB VIII).

Nach ersten Gesprächen mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes werden gemeinsam Ziele und Maßnahmen vereinbart, um der auf längere Zeit angelegten Hilfe eine Grundlage zu geben.

Nach einer sechswöchigen Probephase entscheiden die Beteiligten, ob und mit welchen Zielen die Hilfe fortgeführt wird. Die Familie bestimmt dabei das Tempo und die Inhalte der gemeinsamen Arbeit.

Wie viele Kontakte zwischen Familie und Helfer pro Woche stattfinden, wird individuell entschieden.