Erziehungsbeistandschaft

Einblicke in die Hintergründe einer Erziehungsbeistandschaft

 

Voraussetzung für Bewilligung von einer Erziehungsbeistandschaft ist einerseits, dass Sie - als Eltern - sich momentan nicht in der Lage sehen, eine dem Wohl Ihres Kindes entsprechende Erziehung zu gewährleisten.

Anderseits spielt mit zunehmendem Alter zu Recht auch die Meinung des Kindes bzw. des Jugendlichen im Entscheidungsprozess eine immer größere Rolle. Wenn Du - als Jugendlicher - also den Eindruck hast, jemand außerhalb deiner Familie sollte dich für einige Zeit bei schwierigen Herausforderungen unterstützen, dann sprich mit dem Jugendamt über eine Erziehungsbeistandschaft. Antrag stellend bleiben allerdings die Eltern bzw. ein Elternteil, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist.

Als Unterstützung in der Familie, aber mit Fokus auf dem Kind oder dem Jugendlichen  - oder bei der Verselbständigung des jungen Menschen eher außerhalb der Familie - arbeiten wir mit folgenden Methoden und Rahmenbedingungen:

  • rechtliche Grundlage: §§ 27, 30 SGB VIII
  • (überwiegend) aufsuchende Sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Unterstützung
  • individuelle Betreuungszeit
  • Entwicklung und Stärkung von Resilienz
  • Training sozialer & alltagspraktischer Kompetenzen
  • erlebnispädagogische Elemente