SPFH - Sozialpädagogische Familienhilfe

Einblicke in die Hintergründe unserer Arbeit

  • rechtliche Grundlage: §§ 27, 30, 31 und 41 SGB VIII
  • § 8a SGB VIII

Methodisch arbeiten wir in der SPFH auf Grundlage von systemischem Verständnis von familiären Zusammenhängen. Die vom Jugendamt finanzierte Hilfeform findet ein oder mehrmals wöchentlich (überwiegend) im Haushalt der Familie oder in unseren Beratungsräumen statt.

Kernkompetenzen der SPFH sind:

  • Begleitung und Unterstützung in Behördenangelegenheiten
  • Kindeswohlfokussierte Arbeit u.a. mit suchtmittelabhängigen Eltern
  • videogestützte Arbeit/Diagnostik nach Marte Meo
  • möglich ist Co-Arbeit - zwei Pädagogen bzw. Psychologen gestalten die Beratungen gemeinsam
  • mehrdimensionale Erziehungs-, Beziehungs- und Ressourcenarbeit
  • Netzwerkarbeit, Sozialraumarbeit, multidiziplinäre Vernetzung
  • Sozialpädagogische Beratung u. a. zu den folgenden Themen:
    • Erziehung, Erziehungsziele und pädagogische Grundhaltung
    • Bearbeitung sämtlicher familienrelevanter Themen: Erziehung, Gesundheit, Haushalt, Finanzen, Beruf, Wohnen u.s.w.