Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII

Durch individuelle Betreuung und Begleitung kann Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Familien bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen. Die Beantragung der Hilfe durch die Familie erfolgt beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des zuständigen Jugendamtes. In einem Gespräch zwischen den fallzuständigen Mitarbeitenden des Jugendamtes, der Familie und dem Träger der Sozialpädagogischen Familienhilfe werden Maßnahmen und Ziele zur Sicherstellung des Kindeswohls vereinbart.

Diese können zum Beispiel sein:

  • Stärkung der Erziehungskompetenzen
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen
  • Begleitung bei Behörden- und Ämterangelegenheiten

Die Hilfe erfolgt in Form einer aufsuchenden, ambulanten Arbeitsweise. Gemeinsam mit den Familien werden vor Ort geeignete Lösungsstrategien zur Problembewältigung erarbeitet. Gemäß dem Leitsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie ist längerfristig angelegt und erfordert die Mitwirkung der Familie.

Erziehungsbeistand §30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand ist ein besonderes Hilfeangebot für Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen und zur Förderung der individuellen Verselbstständigung. Dabei wird das soziale Umfeld einbezogen. Ziel ist es, gemeinsam eine Lebensperspektive zu schaffen.